Was ist LEADER?

LEADER ist ein Förderprogramm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER). Der Begriff ist eine Abkürzung aus dem französischen:

 

L iason

E ntre

A ctions de

D éveloppement de I

E conomie

R urale

und bedeutet: "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".

Durch LEADER sollen in ausgewiesenen Förderregionen Strategien und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des ländlichen Raumes leisten.

LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, auf der Grundlage einer Lokalen Entwicklungsstrategie regionale Prozesse mitzugestalten.

Kennzeichnend für die LEADER-Methode sind 7 wesentliche Merkmale:

Quelle: DVS

In der Förderperiode 2024 bis 2027 stehen der LEADER-Region „Flusslandschaft Peenetal"

ca. 3.500.000 €

zur Umsetzung von innovativen Projekten zur Verfügung. Diese werden nach dem Bottom up-Prinzip von einem demokratischen Gremium (Lokale Arbeitsgruppe) auf der Grundlage von Kriterien ausgewählt. Das Vorhaben muss zur Erreichung der in der Entwicklungsstrategie formulierten Ziele beitragen.

„Wir leben hier und laden ein" – so lautet das Leitbild der lokalen Entwicklungsstrategie (SLE) der LEADER – Region Flusslandschaft Peenetal. Ziele sind:

  • Die gesellschaftliche Teilhabe und das soziale Miteinander stärken
  • Der Natur Raum geben, die Umwelt und das Klima schützen
  • Den Wirtschaftsstandort entwickeln und die Erwerbsmöglichkeiten verbessern
  • Die Bildungs- und Kulturlandschaft für alle Generationen vielfältig gestalten

 

Wer sind die Akteure?

Zur LEADER-Region „Flusslandschaft Peenetal" gehören die Ämter Peental/Loitz, Jarmen/Tutow, Züssow, Anklam Land und die Hansestadt Anklam

Kernelement von LEADER-Prozessen ist das Bottom-up-Prinzip mit folgenden Zielsetzungen:

  • Aktive Bürgerbeteiligung
  • Mobilisierung und Aktivierung durch Förderung lokaler Initiativen und Ideen
  • Konsensbildung durch breite und gerechte Vertretung aller Interessengruppen
  • Dezentralisierung durch partizipative Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene

Gesteuert wird der Prozess durch die lokale Aktionsgruppe.

In der Region „Flusslandschaft Peental" übernehmen 33 Frauen und Männer diese Aufgabe mit sehr viel ehrenamtlichen Engagement in ihrer Freizeit. Die Mitglieder sind in den unterschiedlichsten Verbänden und Vereinen tätig, kommen aus Wirtschaftsunternehmen, vertreten kirchliche Organisationen, sind Bürgermeister, arbeiten in der Verwaltung oder engagieren sich aus privaten Gründen für die Region. Sie vertreten unterschiedlichste Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen.

Vorsitzender der LAG ist der Bürgermeister von Stolpe an der Peene Herr Marcel Falk. Inhaltlich und organisatorisch wird die Arbeit durch ein Regionalmanagement unterstützt.  

Welche Aufgaben hat die LAG?

Die Mitglieder der LAG waren zunächst maßgeblich an der Entwicklung der Strategie für die Region beteiligt. Damit haben sie die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Fördergelder in die Region fließen.

Ihre Aufgabe ist es jetzt, zum einen, den LEADER-Gedanken in der Region zu verbreiten, Projekte anzuregen, die zur Erreichung der gesetzten Ziele beitragen und die Umsetzung der Entwicklungsstrategie zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

Zum anderen haben sie die Aufgabe, die eingereichten Projektideen anhand von Projektauswahlkriterien zu bewerten und über die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe zu entscheiden.

Wie läuft das Projektauswahlverfahren ab?

Projektträger reichen in der Regel spätestens bis zum 31. Juli ihre Idee für das Folgejahr ein. Vorher sollte unbedingt eine Beratung durch das Regionalmanagement in Anspruch genommen werden. Die potentiellen Antragsteller erhalten die Möglichkeit, ihr Vorhaben in der LAG vorzustellen. Die Mitglieder der LAG bewerten an Hand der in der Strategie festgelegten Auswahlkriterien, welche Vorhaben im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets im Folgejahr mitfinanziert werden sollen. Die Vorhabenträger werden über das Ergebnis informiert und, wenn ihre Idee den erforderlichen Punktestand erreicht hat, zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) aufgefordert. Die Bewilligung erfolgt durch das StALU.

Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Orientierungshilfe für Antragsteller/innen zur Berücksichtigung des Querschnittsziels Gleichstellung bei LEADER-Projekten und ILE-Maßnahmen (Dorferneuerung, Basisdienstleistungen)

 

Die LEADER Regionen im LK VG