Aktuelles

Regionalbudget 2021-2023 über LEADER

Förderung von Kleinprojekten im Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Lokale LEADER-Aktionsgruppe „Flusslandschaft Peenetal“

Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 können Antragsteller*innen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald u.a. bei der Lokalen LEADER-Aktionsgruppe „Flusslandschaft Peenetal“ Fördermittel für Kleinprojekte in Höhe von jeweils insgesamt maximal 20.000,00 € förderfähige Gesamtkosten mit einem Fördersatz von 80 % beantragen.

Damit können Vorhaben gefördert werden, die der Umsetzung der LEADER-Strategie dienen und sich der Daseinsvorsorge widmen.

Die förderfähige Region für die LAG „Flusslandschaft Peenetal“ sind die Amtsbereiche Peenetal/Loitz, Jarmen/Tutow, Züssow, Anklam Land sowie die amtsfreie Stadt Hansestadt Anklam.

Grundlage ist die Richtlinie für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets (GAK-Regionalbudgetrichtlinie RBFöRL M-V) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, die seit dem 16.02.2021 wirksam ist.  (Merkblatt zur RL)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt damit die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärkt die regionale Identität durch die Bereitstellung eines Regionalbudgets für Kleinprojekte.

Zur Beantwortung der wichtigsten Fragen:

Was kann gefördert werden?

Fördergegenstand des Regionalbudgets

Mit dem Regionalbudget für Kleinprojekte bis 20.000,00 Euro können:

  • Baumaßnahmen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
  • Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation,
  • konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen,
  • die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation,
  • der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware und
  • der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken,

gefördert werden, soweit es sich jeweils nicht um Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers handelt.

Wer bewilligt die Maßnahmen?

Bewilligungsbehörde für das Regionalbudget 

Die Bewilligungsbehörde ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK-VG). Er beantragt das Regionalbudget für Kleinprojekte beim Land Mecklenburg-Vorpommern. 

Als Maßnahme Träger reicht der LK-VG die Mittel an die Antragsteller weiter. 

Dafür schließt der LK-VG jeweils eine Vereinbarung mit den Lokalen LEADER Aktionsgruppen (LAG) im Landkreis.

Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt auf Basis dieser Vereinbarung über die Lokale Aktionsgruppe „Flusslandschaft Peenetal“.

Die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe "Flusslandschaft Peenetal" wählen hierbei die Vorhaben nach der "Strategie für lokale Entwicklung" (SLE) festgelegten Regeln aus.

Wer kann einen Antrag stellen?

Letztempfänger des Regionalbudgets

Die Mittel können sowohl von privatrechtlich organisierten, als auch von öffentlichen Projektträgerinnen und Projektträgern beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beim Regionalbudget

Der Fördersatz beträgt maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern die Zuwendungsempfängerin bzw. der Empfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, erfolgt eine Bruttoförderung.

Das Projekt darf in der Summe 20.000,00 Euro förderfähiger Gesamtkosten nicht überschreiten. Es wird damit mit maximal 16.000 Euro bezuschusst.

Was ist sonst zu beachten?

Weitere Hinweise zum Regionalbudget

  • Das geförderte Kleinprojekt muss im Jahr der Bewilligung umgesetzt werden. Das Vorhaben muss innerhalb eines Haushaltsjahres umsetz- und abrechenbar sein.

  • Die Zweckbindungsfrist beläuft sich auf 3 Jahre, soweit es nicht nach der Natur des jeweiligen Projektes ausgeschlossen ist, dass die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen oder hergestellten Gegenstände oder Rechte bis zum Ablauf dieser Frist für den Zuwendungszweck verwendet werden. (RBFöRL M-V)

  • Zuwendungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten betreffen, werden grundsätzlich als De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) gewährt. (RBFöRL M-V)

  • Das Kleinprojekt muss als eigenständiges Projekt erkennbar sein und umgesetzt werden.

Bis wann müssen die Anträge wo eingereicht werden?

  • Der Stichtag zur Einreichung der Projekt-Anträge 2021 ist der 09.04.2021 beim Regionalmanagement der LAG „Flusslandschaft Peenetal“

Woher bekomme ich das Formular?

Formular zur Projekt – Beantragung: download (Anlage 4)

weitere Formulare: Anlagen 5 und 9

 

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